Tierhaltung


 

Um ein vernünftiges Wohnen in der Gemeinschaft zu ermöglichen, sind in der Hausordnung, als Bestandteil des Mietvertrages, eindeutige Regelungen zur Tierhaltung getroffen worden.

 

  • Das Halten von Haustieren (Hund, Katze) ist von der Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft" e.G. zu genehmigen.
  • Tierhalter haben Lärm- und Schmutzbelästigungen zu vermeiden.
  • Die Haltung von Kampfhunden ist generell verboten.
  • Tiere (speziell Katzen, Hunde, Tauben) sind im Wohnumfeld nicht zu füttern.

 

Da sich die Beschwerden auf Grund von Verstößen gegen das Füttern von Tieren im Umfeld der Wohnhäuser häufen, muss in diesem Zusammenhang auch auf die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zerbst/Anhalt verwiesen werden. Der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

 


Achten Sie auf die Einhaltung der vorgenannten Regelungen – dann gewährleisten Sie ein friedliches und ruhiges Zusammenleben aller Hausbewohner.